Mehrere kleine Blitzer - Was wirklich zählt?

Blitzlichtgewitter für einen gelben Lieferwagen, der mit unter 20 km/h fährt. Die Radarkontrolle ist bereit.

Mehrere kleine Tempoverstöße sind rechtlich kein Randthema, auch wenn sie im Alltag oft genau so wirken. Entscheidend ist nicht nur, wie knapp das Limit verfehlt wurde, sondern auch, ob es um getrennte Fahrten, die richtige Messung und die jeweils passende Rechtsfolge geht. Ich ordne hier die Bußgelder, die Punktefrage und die praktischen Schritte so ein, dass schnell klar wird, was bei wiederholten Verstößen unter 20 km/h wirklich zählt.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Jeder Blitzerfall wird grundsätzlich einzeln bewertet, wenn es um getrennte Fahrten oder Messzeitpunkte geht.
  • Unter 21 km/h zu viel gibt es in Deutschland in der Regel weder Punkte noch Fahrverbot.
  • Bei Pkw liegen die Sätze typischerweise bei 30/20 Euro bis 10 km/h, 50/40 Euro bei 11 bis 15 km/h und 70/60 Euro bei 16 bis 20 km/h.
  • Ab 16 km/h zu viel wird aus dem Verwarnungsgeld im Regelfall eine reguläre Geldbuße.
  • Wer mehrere Bescheide bekommt, sollte immer Toleranzabzug, Messort und Zustellung prüfen.
  • In der Probezeit bleiben Verstöße unter 21 km/h normalerweise ohne A-Verstoß und ohne Aufbauseminar.

Warum mehrere Blitzerfälle nicht zu einem einzigen Verstoß verschmelzen

Ich trenne in solchen Fällen immer zuerst zwischen einzelner Tat und Serie von Taten. Wenn Sie an verschiedenen Tagen, auf unterschiedlichen Strecken oder sogar an derselben Strecke zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu schnell gefahren sind, wird jeder Vorgang grundsätzlich separat behandelt. Das ist der Kern: Das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht kennt hier keine Art Sammelverstoß, der mehrere kleine Überschreitungen automatisch zu einem einzigen Fall zusammenzieht.

Praktisch heißt das: Zwei oder drei Bescheide wegen jeweils weniger als 20 km/h zu viel bleiben in aller Regel drei getrennte Vorgänge. Das Bußgeld wird also nicht auf eine einzige „Gesamtsumme“ der Geschwindigkeitsüberschreitungen umgerechnet, sondern je Verstoß festgesetzt. Genau deshalb ist bei solchen Fällen die Frage wichtig, ob man es mit einem echten Wiederholungsmuster oder nur mit mehreren zufälligen Einzeltaten zu tun hat.

Rechtlich passt dazu, dass der Bußgeldkatalog bei mehreren geringfügigen Ordnungswidrigkeiten getrennte Verwarnungen vorsieht. Eine pauschale Grenze wie „zweimal im Monat geblitzt“ gibt es nicht. Entscheidend ist immer, was konkret gemessen, dokumentiert und zugestellt wurde. Und genau von dort aus lohnt sich der Blick auf die Beträge.

Wenn klar ist, dass es wirklich mehrere eigenständige Fälle sind, ist der nächste logische Schritt die Frage: Wie teuer wird das im Einzelfall?

Mit welchen Bußgeldern Sie bei kleinen Tempoverstößen rechnen müssen

Der aktuelle ADAC-Bußgeldkatalog zeigt für Pkw im Grundsatz dieselbe Logik: Innerorts ist es teurer als außerorts, und der Sprung bei 16 bis 20 km/h ist der Punkt, an dem das Verwarnungsgeld normalerweise in eine Geldbuße übergeht. Für die Praxis ist diese Schwelle wichtig, weil viele Fahrer genau dort liegen, wo ein kleiner Mess- oder Wahrnehmungsfehler den Unterschied macht.

Verstoß Innerorts Außerorts Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 € 20 € 0 nein
11 bis 15 km/h 50 € 40 € 0 nein
16 bis 20 km/h 70 € 60 € 0 nein
21 bis 25 km/h 115 € 100 € 1 nein

Für die Punktefrage ist die Schwelle noch klarer: Der erste Punkt taucht im Katalog des KBA erst ab 21 km/h zu viel auf. Unterhalb dieser Grenze bleibt es bei Geld, aber nicht bei Punkten in Flensburg. Ein Fahrverbot ist in diesem Bereich ebenfalls nicht vorgesehen.

Das ist die nüchterne Hauptaussage für den Alltag: Mehrere kleine Verstöße können teuer werden, sie sind aber rechtlich noch nicht dasselbe wie ein gravierender Tempoverstoß. Genau deswegen lohnt sich jetzt ein Blick darauf, warum sich die Summe trotzdem schnell aufschaukelt.

Warum mehrere kleine Bescheide trotzdem spürbar teuer werden

Ein einzelner Fall mit 12 km/h zu viel wirkt überschaubar. Drei oder vier solcher Fälle auf derselben Pendelstrecke wirken aber ganz anders. Rechnen Sie nur mit den Regelsätzen, landet man schnell bei Summen, die man im Alltag deutlich spürt. Zwei innerörtliche Verstöße mit 18 km/h zu viel und ein außerörtlicher mit 14 km/h ergeben zum Beispiel bereits 70 + 70 + 40 Euro, also 180 Euro, noch bevor man über zusätzliche Gebühren nachdenkt.

Genau an dieser Stelle machen viele den Denkfehler, dass „kein Punkt“ automatisch „harmlos“ bedeute. Das stimmt nicht. Kein Punkt heißt nur, dass der Verstoß noch nicht im Bereich der Fahreignungsbewertung liegt. Finanziell kann die Serie trotzdem unangenehm werden, vor allem wenn mehrere Bescheide innerhalb kurzer Zeit eintrudeln.

Wichtig ist außerdem: Je nachdem, wie die Behörde vorgeht, kommt man nach einem formellen Bußgeldbescheid nicht mehr mit dem reinen Verwarnungsbetrag davon. Dann entstehen regelmäßig weitere Kosten rund um das Verfahren. Ich würde deshalb nicht nur auf den Grundbetrag schauen, sondern auf die gesamte Belastung, also auf die Summe aller Schreiben, nicht auf jedes einzelne für sich.

Wenn mehrere kleine Bescheide auftauchen, ist die naheliegende Frage oft nicht nur „Wie viel kostet mich das?“, sondern auch: War die Messung überhaupt sauber? Darauf gehe ich als Nächstes ein.

Toleranz, Messung und Fristen sollten Sie zuerst prüfen

Bei Tempoverstößen ist der gemeldete Wert nicht immer der Rohwert der Messanlage. In Deutschland gilt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h ein Toleranzabzug von 3 km/h, darüber 3 Prozent. Das klingt technisch, ist aber praktisch enorm wichtig, weil gerade die Fälle knapp unter oder über 20 km/h oft erst nach dem Abzug in die entscheidende Kategorie fallen.

Ich würde bei einem Schreiben mit kleiner Überschreitung immer diese Punkte prüfen:

  • Stimmt Datum, Uhrzeit und Ort mit meiner Fahrt überein?
  • Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort eindeutig beschildert?
  • Wurde der Toleranzabzug bereits berücksichtigt?
  • Passen Kennzeichen und Fahrzeug auf dem Foto wirklich zusammen?
  • Handelt es sich um einen einzelnen Vorfall oder um zwei ähnliche Schreiben von unterschiedlichen Tagen?

Gerade wenn ein Bescheid knapp an der 20-km/h-Grenze liegt, kann ein sauberer Blick auf die Messdaten den Unterschied machen. Das heißt nicht, dass jeder Fall angreifbar ist. Aber die Fakten sollten stimmen, bevor man zahlt.

Wenn bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt, läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist verpasst, macht den Bescheid rechtskräftig. Deshalb ist bei mehreren Schreiben die Reihenfolge wichtig: erst prüfen, dann entscheiden, nicht andersherum.

Nachdem die Messung und die Frist geklärt sind, bleibt noch eine zweite Frage offen, die vor allem für jüngere Fahrer wichtig ist: Was bedeutet das Ganze in der Probezeit?

Probezeit und Wiederholungstäter warum die Grenze bei 21 km/h wichtig ist

In der Probezeit ist die Grenze besonders gut sichtbar. Unter 21 km/h zu viel drohen nach der üblichen Systematik zwar Verwarnungsgeld oder Geldbuße, aber keine zusätzlichen Probezeitfolgen. Erst ab 21 km/h wird aus dem Tempoverstoß ein A-Verstoß mit den bekannten Folgen wie Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Das ist für Leser mit Fahranfängerstatus die entscheidende Entwarnung: Mehrere kleine Verstöße unter 20 km/h sind ärgerlich und teuer, aber sie sind noch nicht automatisch das, was die Fahrerlaubnisbehörde als schweren Probezeitfall bewertet. Die Lage kippt erst, wenn die Überschreitung die Schwelle nach oben verlässt oder sich andere relevante Verstöße dazugesellen.

Für Wiederholungstäter gilt außerdem eine strengere Regel erst bei deutlich höheren Werten. Die Bußgeldkatalog-Verordnung nennt das Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung im Regelfall erst dann, wenn bereits eine rechtskräftige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vorlag und innerhalb eines Jahres erneut mindestens 26 km/h dazukommen. Wer also mehrfach unter 20 km/h bleibt, landet nach der normalen Systematik noch nicht in dieser Zone.

Genau deshalb sollte man zwei Dinge nicht vermischen: die Serie kleiner Verstöße und die rechtliche Wiederholungstäterschaft. Das eine nervt finanziell, das andere kann fahrerlaubnisrechtlich deutlich härter werden.

Was ich nach mehreren Blitzerbriefen sofort prüfen würde

  • Ich gleiche jedes Schreiben einzeln mit Datum, Ort und Fahrzeug ab.
  • Ich kontrolliere den Wert nach Toleranzabzug und prüfe, ob die 20-km/h-Grenze wirklich stimmt.
  • Ich unterscheide strikt zwischen innerorts und außerorts, weil die Beträge deutlich auseinanderliegen.
  • Ich schaue, ob es nur Verwarnungsgeld ist oder bereits ein formeller Bußgeldbescheid.
  • Ich merke mir die Zustellfrist, damit die Zwei-Wochen-Frist für einen möglichen Einspruch nicht verstreicht.
  • Ich bewerte die Fälle getrennt, aber denke bei einer Häufung sofort an mein Fahrverhalten auf der typischen Strecke.

Am Ende ist die Lage meist einfacher, als sie sich anfühlt: Unter 20 km/h gibt es in Deutschland normalerweise keine Punkte und kein Fahrverbot, aber mehrere Einzelfälle können trotzdem ins Geld gehen. Wer auf den typischen Pendelstrecken bewusst etwas Reserve lässt, spart sich genau diese Serie von Schreiben und bleibt rechtlich wie finanziell auf der ruhigen Seite.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Blitzerfall wird einzeln bewertet, wenn es um getrennte Fahrten oder Messzeitpunkte geht. Es gibt keine automatische Zusammenlegung zu einem "Sammelverstoß". Mehrere kleine Verstöße können finanziell teuer werden, führen aber in der Regel nicht zu Punkten oder Fahrverboten.
Nein, in Deutschland gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h weder Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot. Die Sanktionen beschränken sich auf Verwarnungs- oder Bußgelder, die je nach Höhe der Überschreitung und Ort (innerorts/außerorts) variieren.
Innerorts kostet eine Überschreitung von bis zu 10 km/h 30 €, 11-15 km/h 50 € und 16-20 km/h 70 €. Außerorts sind es 20 €, 40 € und 60 €. Ab 16 km/h zu viel wird aus dem Verwarnungsgeld meist eine reguläre Geldbuße.
Prüfen Sie jeden Bescheid einzeln auf Datum, Uhrzeit, Ort und Fahrzeug. Achten Sie auf den Toleranzabzug und die 20-km/h-Grenze. Unterscheiden Sie zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid und beachten Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
Verstöße unter 21 km/h haben in der Probezeit keine zusätzlichen Folgen wie ein Aufbauseminar oder eine Probezeitverlängerung. Erst ab 21 km/h wird es zu einem A-Verstoß mit entsprechenden Konsequenzen. Mehrere kleine Verstöße sind ärgerlich, aber noch kein schwerwiegender Probezeitfall.

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Autor Hans-Hermann Fleischmann
Hans-Hermann Fleischmann
Nazywam się Hans-Hermann Fleischmann und od 15 lat zajmuję się tematyką bezpiecznego Straßenverkehrs und moderner Mobilität. Mein Interesse an diesem Bereich entstand aus meiner Leidenschaft für nachhaltige Verkehrslösungen und der Überzeugung, dass sichere Straßen für alle von entscheidender Bedeutung sind. In meinen Artikeln versuche ich, komplexe Themen verständlich zu erklären und auf aktuelle Herausforderungen im Verkehrswesen hinzuweisen. Besonders wichtig ist mir, die Leser für die Bedeutung von Verkehrssicherheit zu sensibilisieren und Lösungen zu präsentieren, die sowohl innovativ als auch praktikabel sind. Ich möchte, dass meine Texte nicht nur informieren, sondern auch zum Nachdenken anregen und einen positiven Beitrag zur Diskussion über moderne Mobilität leisten.

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